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Hitz

Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5138-5

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Hitz - Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter

§ 10 Abfertigung

Übersicht


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I.
Grundsätzliches
1
II.
Abfertigung Neu
2, 3

I. Grundsätzliches

1

Der Kollektivvertrag schafft an dieser Stelle einen bloßen Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Abfertigung Alt bzw Abfertigung Neu. Eine eigenständige, vom Gesetz allenfalls abweichende Regelung findet sich zu diesem Punkt nicht im Kollektivvertrag.

II. Abfertigung Neu

2

Die Abfertigung Neu gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die seit dem Stichtag neu begründet wurden. Unabhängig davon besteht gem § 47 BMSVG auch für schon zum Stichtag bestehende Arbeitsverhältnisse die Möglichkeit, vom System Abfertigung Alt auf die neue Abfertigung umzusteigen.

3

Dazu sind zwei Varianten möglich, in der Literatur „Einfriervariante“ bzw „Übertragungsvariante“ genannt (K. Mayr, ZellKomm3 § 47 BMSVG Rz 1). Die Details zu den unterschiedlichen Umstiegsvarianten sind der einschlägigen Literatur zu entnehmen.

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