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Hitz

Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5138-5

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Hitz - Angestellten-Kollektivvertrag für Immobilienverwalter

§ 8 Anrechnung der Karenz im Sinne des MSchG bzw VKG

Übersicht


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I.
Unterschiedliche Anrechnungen aufgrund Gesetz, Kollektivvertrag und Stichtagen
1-7

I. Unterschiedliche Anrechnungen aufgrund Gesetz, Kollektivvertrag und Stichtagen

1

Bei der Frage der Anrechnung von Karenzzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche ist zwischen gesetzlichen Regelungen bzw Kollektivvertrags-Bestimmungen zu unterscheiden.

2

Mit ist eine gesetzliche Neuregelung der Anrechnung von Karenzzeiten in Kraft getreten. Davon betroffen sind Karenzen, die für Geburten seit angetreten werden. Diese sind in vollem Ausmaß für dienstzeitabhängige Ansprüche anzurechnen, somit für sämtliche Ansprüche aus dem Gesetz (Kündigungsfrist, Ausmaß der Entgeltfortzahlung, „6. Urlaubswoche“, Abfertigung Alt) und dem Kollektivvertrag (Vorrückung im laufenden Arbeitsverhältnis).

3

Karenzzeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen sind mE nicht als Vordienstzeiten für die Einstufung in den Kollektivvertrag zu berücksichtigen (vgl Hitz, ASoK 2019, 298). Es gibt zu dieser Frage bis dato noch keine Rechtsprechung.

4

Die gesetzliche Neuregelung hat keine Rückwirkung und somit keine Auswirkung auf Karenzen, die für Geburten bis k...

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