1 x 1 der Personalverrechnung 2025
8. Aufl. 2025
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S. 13414. Bezugsumwandlung für emissionsfreie Fahrzeuge
Die Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen bzw geleasten Fahrrades oder Kraftrades mit einem CO-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer zur Privatnutzung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung überkollektivvertraglich gewährter Geldbezüge führt nicht zu einem steuerpflichtigen Sachbezug.
Wird dem Arbeitnehmer ein emissionsfreies Fahrzeug zur Verfügung gestellt, so ermöglicht die Sachbezugswerteverordnung, eine Lohn- und Gehaltsreduktion zu vereinbaren. Dies führt auch zu einer Reduktion der Lohnsteuerbemessungsgrundlage und auch der Bemessungsgrundlage für die Lohnnebenkosten. Voraussetzung für die Bezugsumwandlung ist das Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung.
Das kollektivvertragliche Mindestentgelt darf durch die Bezugsumwandlung jedoch nicht unterschritten werden.
Eine Gehaltsumwandlung ist nur durch eine im Rahmen der Privatautonomie vorgenommenen Dienstvertragsänderung für die Zukunft steuerlich anzuerkennen.
Eine Verminderung des überkollektivvertraglichen Entgelts wirkt sich auch auf sonstige Ansprüche wie zB Sonderzahlungen, Urlaubsentgelt, Krankenentgelt, Überstundenentlohnung aus.
Wenn nur der laufende Bezug umgewandelt wird und andere Ansprüche...