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BDO Austria GmbH

Der Aufsichtsrat

Grundlagen, Pflichten, Haftungsfragen, Unternehmenskrise (dbv)

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7041-0808-1

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Der Aufsichtsrat (2. Auflage)

S. 38Kapitel 3 Aufgaben des Aufsichtsrats

Hauptaufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsleitung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat kontrolliert, ob die Gesetze eingehalten werden und kann bei wichtigen Entscheidungen mitbestimmen. Des Weiteren berät der Aufsichtsrat die Geschäftsleitung bei strategischen und operativen Entscheidungen. Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan und es ist ihm grundsätzlich nicht gestattet, die Gesellschaft zu vertreten. Ausnahmen gibt es zB wenn die Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern abschließt (sohin insbesondere beim Abschluss der Vorstandsverträge).

Daneben hat der Aufsichtsrat in bestimmten Fällen die Personalhoheit, die am Beginn dieses Kapitels behandelt wird.

Im Fall der Krise der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat weitergehende Pflichten, die über die bloße Kontrolle deutlich hinausgehen (siehe Kapitel 5).

3.1. Was bedeutet Personalhoheit des Aufsichtsrats?

Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft hat die Personalhoheit über den Vorstand und wirkt bei der Bestellung des Abschlussprüfers mit.

3.1.1. Wie wird der Vorstand bestellt und abberufen?

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt, abberufen und gegebenenfalls auch...

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