VwGH 27.10.2021, Ra 2021/13/0119
Entscheidungsart: Beschluss
Entscheidungstext
Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Senatspräsidentin Dr. Büsser und die Hofräte MMag. Maislinger und Dr. Bodis als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag. Schramel, über die Revision des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabenwesen, Dezernat Abgaben und Recht, Strategisches Abgabenrecht und Legistik in Wien, gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom , Zl. RV/7400180/2019, betreffend Haftung für Kommunalsteuer (mitbeteiligte Partei: E in W), den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Begründung
1 Der Magistrat der Stadt Wien erhob am eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom (zugestellt am ). Mit Beschluss vom , RR/7400007/2021, hob das Bundesfinanzgericht das Erkenntnis vom gemäß § 289 Abs. 1 lit. a BAO auf. Mit Vorlagebericht vom legte das Bundesfinanzgericht dem Verwaltungsgerichtshof die außerordentliche Revision sowie den Beschluss vom vor.
2 Gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG ist, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens offenbar wird, dass der Revisionswerber klaglos gestellt wurde, nach seiner Anhörung die Revision mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen.
3 Ein solcher Fall der formellen Klaglosstellung liegt u. a. dann vor, wenn die angefochtene Entscheidung aus dem Rechtsbestand beseitigt wurde (vgl. etwa , mwN). Der revisionswerbende Magistrat hat auf Anfrage erklärt, klaglos gestellt zu sein.
4 Mit der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung ist die formelle Klaglosstellung des Revisionswerbers eingetreten.
5 Die Revision war daher in Anwendung der genannten Bestimmung des VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen.
Wien, am
Zusatzinformationen
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Normen | BAO §289 Abs1 lita VwGG §33 Abs1 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021130119.L00 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-45645