Praxishandbuch Denkmalschutz
1. Aufl. 2025
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1. Einleitung
Österreich gilt als Kulturnation, weshalb die Erhaltung historischer Bausubstanz nicht nur von kulturellem, sondern in hohem Maße auch von volkswirtschaftlichem Interesse ist. Die Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, sind allerdings tendenziell höhere als für funktionell vergleichbare Gebäude. Aufgrund des oft repräsentativen Charakters weisen Denkmalschutzobjekte vielfach auch eine geringere Nutzfläche als moderne Gebäude auf. In zahlreichen Bereichen fördert der Steuergesetzgeber erwünschtes Verhalten, so auch das öffentliche Interesse an der Erhaltung und Sanierung der Baudenkmale. Steuerrechtliche Sondervorschriften können einerseits den Mittelzufluss für Denkmalpflege anregen und andererseits die Eigentümer von denkmalgeschützten Objekten (aufgrund der vielfach erhöhten Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen) steuerlich - zumindest partiell - entlasten. Die iZm Denkmalschutz bestehenden steuerrechtlichen Sondervorschriften werden in diesem Kapitel umfassend dargestellt.
S. 3662. Wirtschaftliches Umfeld für (denkmalgeschützte) Immobilien
In den letzten Jahren war der Immobilienmarkt von stark gestiegenen Immobilienpreisen...