Praxishandbuch Denkmalschutz
1. Aufl. 2025
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1. Einleitung
Die Entscheidung für die Durchführung von Arbeiten an einem denkmalgeschützten Objekt hängt maßgeblich von deren Finanzierbarkeit ab. Förderungen können wirtschaftliche Belastungen mildern. Einer der wesentlichen Beiträge des Bundes für die Erhaltung, die zeitgemäße Weiterentwicklung und adäquate Nutzung des baukulturellen Erbes Österreichs besteht daher in der Gewährung von Förderungen. In diesem Kapitel werden die Fördermöglichkeiten durch den Bund und deren Abwicklung dargestellt.
S. 3481.1. Rechtliche Grundlagen
Die Denkmalpflegeförderung wurde relativ spät im DMSG aufgenommen, und zwar mit der DMSG-Novelle 1978. Ziel war es, eine bestehende Praxis auch im Gesetz selbst zu verankern. Ursprünglich noch im Verband des § 5 DMSG angesiedelt, kam es mit der DMSG-Novelle 1999 zu einer gesonderten Regelung in einem neuen § 32 DMSG. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung auf Grundlage des § 32 DMSG sowie im Bereich UNESCO-Welterbe auf Grundlage von Art 5 des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Darüber hinaus besteht eine Sonderrichtlinie für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz (idF kurz Sonderrichtlinie). D...