Praxishandbuch Denkmalschutz
1. Aufl. 2025
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1. Einleitung
1.1. Zielsetzung
Denkmale können verschiedenen Gefahrensituationen ausgesetzt sein, welchen alleine durch eine Unterschutzstellung bzw ein generell angeordnetes Zerstörungs- und Veränderungsverbot nicht begegnet werden kann. Die Gefahren können unterschiedlicher Natur sein. In der Praxis häufig ist etwa die drohende Schädigung der Bausubstanz durch den Eintritt von Wasser mangels dichter Dachdeckung. Zu diesem Zweck sieht das DMSG in § 31 die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vor. Ist bereits eine Beeinträchtigung oder Schädigung des Denkmals eingetreten und gibt es einen Schuldtragenden, kann eine Wiederherstellung des Denkmals S. 330gemäß § 36 DMSG aufgetragen werden. Hier gehen die Maßnahmen über eine bloße Sicherung des Bestandes hinaus, indem weitergehende Maßnahmen verfügt werden. Beispiele sind die Wiederherstellung der ursprünglichen Holzkastenfenster oder Fassadengestaltung, die Entfernung einer Antenne, aber auch die Rekonstruktion von Bauteilen. Sicherungsmaßnahmen und Wiederherstellungsaufträge sind wesentliche Bestandteile eines effektiven Denkmalschutzes und zählen bereits seit der erstmaligen Erlassung eines Denkmalschutzgesetzes im Jahr 1923 zum Rechtsbestand. Da sich dieses Praxishandbuch auf unbewegliche Denkmale bezieht, werden die Verfahren nach § 31 und § 36 DMSG auch nur in Bezug auf diese Objektgruppe behandelt.