Praxishandbuch Denkmalschutz
1. Aufl. 2025
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1. Einleitung
1.1. Allgemeines
Grds herrscht im österreichischen Verwaltungsverfahren das Prinzip der Genehmigungskonkurrenz. Für geplante Vorhaben sind bei den jeweils zuständigen Behörden Genehmigungen nach den jeweils betroffenen Materiengesetzen einzuholen. Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) sieht demgegenüber bei besonders umfangreichen Vorhaben ein konzentriertes Genehmigungsverfahren mit einer umfassenden Prüfung der Umweltverträglichkeit durch eine einzige Behörde vor.
Dabei sind unter Mitanwendung der betroffenen Materiengesetze nicht nur Genehmigungskriterien zu prüfen, sondern gemäß § 1 Abs 1 UVP-G 2000 auf fachlicher Grundlage unter Beteiligung der Öffentlichkeit auch die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen, die ein beantragtes Vorhaben auf die Schutzgüter des UVP-G 2000 haben kann, festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu prüfen, durch die schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert, verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Rahmen der Genehmigungsentscheidung regelmäßig unter Vorschreibung entsprechender Auflagen zu berücksichtigen.
S. 304Den Begriff des „Denkmals“ iSd DMSG ke...