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Pieler (Hrsg)

Praxishandbuch Denkmalschutz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-5088-3

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Praxishandbuch Denkmalschutz (1. Auflage)

S. 2561. Einleitung

Denkmalschutzrecht und Urheberrecht sind deutlich unterschiedliche Rechtsbereiche, was sich schon an der jeweiligen Zugehörigkeit zum öffentlichen Recht bzw Privatrecht zeigt. Beide Rechtsbereiche gehören zur Querschnittsmaterie des Kulturrechts im weiteren Sinn, verfolgen aber unterschiedliche Schutzzwecke.

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen wirtschaftlichen (vermögensrechtlichen) und geistigen (persönlichkeitsrechtlichen) Interessen. Es ist - wie andere Immaterialgüterrechte - als Ausschließlichkeitsrecht konzipiert. Die Verwertungsrechte gewähren dem Urheber - im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen (freien Werknutzungen) - das ausschließliche Recht, das Werk auf die ihm vom Gesetz vorbehaltenen Arten zu verwerten. Die Ausschließlichkeitsrechte sind jedoch kein Selbstzweck, sondern ermöglichen es dem Urheber, - zB durch Einräumung von Nutzungsrechten - sein Werk mit Gewinn zu verwerten. Insoweit stehen beim Urheberrecht die Interessen des Urhebers im Mittelpunkt.

Demgegenüber stellt § 1 DMSG das öffentliche Interesse an der Erhaltung der dort genannten Denkmale in den Mittelpunkt. Trotz aller Unterschiede ergänzen Denkmal- und Urheberrechtsschutz einande...

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