Praxishandbuch Denkmalschutz
1. Aufl. 2025
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S. 1901. Einleitung
Baudenkmale können aufgrund ihrer unterschiedlichen Denkmaleigenschaften und Merkmale nur objektspezifisch behandelt werden, weshalb es sich empfiehlt, in einem möglichst frühen Planungsstadium Kontakt mit dem BDA, und zwar mit dem Landeskonservatorat für jenes Bundesland, in dem sich das denkmalgeschützte Objekt befindet, aufzunehmen. Bereits in Vorgesprächen mit dem BDA kann eruiert werden, welche Maßnahmen das Veränderungsprojekt umfassen soll, welche Auswirkungen mit den beabsichtigten Veränderungen einhergehen und wie groß der Spielraum für Veränderungen aus denkmalschutzrechtlicher Sicht ist. Durch eine frühe Einbindung des BDA in den Planungsprozess kann der Planungsaufwand reduziert werden. Trotz allem ist es für die Antragsteller nicht immer nachvollziehbar, dass auch nach einer einvernehmlichen Besprechung vor Ort ein Veränderungsverfahren nach § 5 DMSG mit der Vorlage entsprechender Unterlagen beim BDA zur Bewilligung zu beantragen ist. Diese Unterlagen können Maßnahmenbeschreibungen, Angebote von versierten Handwerkern oder qualifizierten Restauratoren sein, werden aber in den meisten Fällen als Einreichpläne vorgelegt. Aus diesen Plänen muss hervorgehen, w...