Praxishandbuch Denkmalschutz
1. Aufl. 2025
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1. Einleitung
In diesem Kapitel wird ein kursorischer Überblick über die Folgen einer Unterschutzstellung geboten und ggf auf diejenigen Kapitel, welche das entsprechende Thema näher behandeln, verwiesen.
1.1. Arten der Unterschutzstellung
Das DMSG sieht verschiedene Möglichkeiten einer Unterschutzstellung vor: Der Regelfall ist die bescheidmäßige Unterschutzstellung gemäß § 3 DMSG. Bei Objekten im öffentlichen oder kirchlichen Eigentum (§ 2 Abs 1 DMSG) sowie bei Mehrheiten unbeweglicher Denkmale, die ein Ensemble bilden oder in einer Welterbestätte liegen (§ 2a Abs 1 DMSG), kann die Unterschutzstellung auch (vorläufig) durch Verordnung gemäß § 2a DMSG erfolgen. Aufgefundene archäologische Denkmale und Fundstellen stehen ex lege gemäß § 9 Abs 1 und 2 DMSG für einen im Gesetz näher definierten, begrenzten Zeitraum unter Denkmalschutz. Zur Unterschutzstellung s Kap 5.
1.2. Unterschutzstellungsumfang
Das öffentliche Interesse an der Erhaltung bezieht sich grds auf den gesamten Gegenstand und es zählen zu diesem alle Bestandteile, das fest verbundene oder auf Dauer eingebrachte Zubehör und Öffnungen, Durchgänge, Höfe und sonstige Freiflächen, soweit diese zur Bedeutung beitragen (§ 1 Abs 5 ...