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Pieler (Hrsg)

Praxishandbuch Denkmalschutz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-5088-3

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Praxishandbuch Denkmalschutz (1. Auflage)

S. 1661. Einleitung

Dieses Kapitel widmet sich dem Bereich der Archäologie. Das DMSG sieht in den §§ 8-11 eigene Bestimmungen zum Schutz des archäologischen Erbes vor. Diese wurden insb durch die DMSG-Novelle 1990 unter Bezugnahme auf das Übereinkommen des Europarats zum Schutz archäologischen Erbes (sog Konvention von London, 1969) eingefügt und mit der DMSG-Novelle 2024 grundlegend überarbeitet. Bedingt durch die Besonderheiten im Bereich der Archäologie, insb aufgrund der gerade für Laien erschwerten Erkennbarkeit von archäologischen Funden und der besonderen Schutzwürdigkeit dieser Denkmalart, sieht das DMSG spezifische Bestimmungen vor, die idR unabhängig davon gelten, ob diese archäologischen Denkmale unter Denkmalschutz stehen oder nicht.

Archäologische Funde und Befunde sind im Allgemeinen nicht an der Erdoberfläche sichtbar, sondern nur mittels archäologischer Methoden sichtbar zu machen. Zwar gibt es auch archäologische Denkmale, die obertägig erkennbar sind, wie zB Grabhügel oder Ruinen, die teilweise als Gebäude erfahrbar in der Landschaft erhalten sind. Sie beinhalten aber zu einem Gutteil nicht mehr sichtbar erhaltene Bestandteile, welche nur mit den Methoden der Archäologie ...

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