Praxishandbuch Denkmalschutz
1. Aufl. 2025
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1. Einleitung
Dieses Kapitel bietet zunächst einen Überblick, welche Behörden und Gerichte aufgrund des DMSG zuständig sind, welche Verfahren von ihnen jeweils geführt werden und an wen Rechtsmittel zu richten sind. Angemerkt wird, dass sich die Ausführungen nur auf unbewegliche Denkmale beziehen, weshalb weder auf die ebenfalls im DMSG geregelten Zuständigkeiten des Österreichischen Staatsarchivs für Archivalien (§§ 24 und 25 DMSG) noch auf die Ausfuhrvorschriften (§§ 16 ff DMSG) eingegangen wird.
Danach wird ein Überblick über verfahrensrechtliche Besonderheiten im Denkmalschutzrecht gegeben.
S. 502. Zuständigkeiten
2.1. Behörden
2.1.1. Bundesdenkmalamt
2.1.1.1. Organisation
Dem Bundesdenkmalamt (BDA) obliegt die Vollziehung der meisten Verfahren aufgrund des DMSG. Es ist eine dem BMKÖS nachgeordnete Bundesbehörde mit Sitz in Wien (Hofburg, Säulenstiege, 1010 Wien). Organisatorisch gliedert sich das BDA in einen Verwaltungsbereich (Rechtsangelegenheiten, Förderungsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit usw), einen Fachbereich (Archäologie, Architektur, Denkmalforschung usw) und neun Landeskonservatorate. Bei den Landeskonservatoraten handelt es sich um Außenstellen des BDA in allen Bundesländern,...