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Pieler (Hrsg)

Praxishandbuch Denkmalschutz

1. Aufl. 2025

ISBN: 978-3-7073-5088-3

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Praxishandbuch Denkmalschutz (1. Auflage)

S. 121. Vorgeschichte

„Und“, fragt der Ich-Erzähler den Freiherrn von Risach, „glaubt ihr, daß ein Gesetz, welches verbietet, an dem Wesen eines vorgefundenen Kunstwerkes etwas zu ändern, dem Verfalle oder der Zerstörung desselben für alle Zeiten vorbeugen würde?“ [...] „Das glaube ich nicht“, lautet die Antwort, „denn es können Zeiten so geringen Kunstsinns kommen, daß sie das Gesetz wieder aufheben; aber auf längere Dauer und auf eine bessere Weise wäre doch durch ein solches Gesetz gesorgt, als wenn gar keines wäre. Den besten Schutz der Kunstwerke der Vorzeit würde freilich eine fortschreitende und nicht mehr erlahmende Kunstempfindung gewähren.“

Dieser Dialog stammt aus Adalbert Stifters Roman „Der Nachsommer“. Das Werk erschien erstmals 1857, die Vorarbeiten gehen allerdings schon auf die späten 1840er Jahre zurück. Es wäre also möglich, dass diese Worte 1853 geschrieben wurden, als die 1850 gegründete „k.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale“ (idF kurz ZK) ihre Tätigkeit aufnahm und der Autor zum Landeskonservator für Oberösterreich ernannt wurde. Da das in seinen Grundzügen noch heute gültige DMSG am vom Nationalrat beschlossen wurd...

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