Publikationspflichten und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung
1. Aufl. 2025
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1. Vorbemerkung
Das mir aufgegebene Thema würde eine mehrbändige Habilitationsschrift füllen. Ich muss mich daher auf Grundstrukturen und ausgewählte Aspekte beschränken. Dabei möchte ich vor allem thematische Wiederholungen aus den Referaten vermeiden, die wir schon gehört haben und noch hören werden. Nicht vollständig abgehandelt scheint mir der Aspekt des Schutzes privater Geheimnisse im Kontext der (immer noch) geltenden bundesverfassungsrechtlichen Amtsverschwiegenheit zu sein. Ich werde daher zunächst ein paar Worte dazu verlieren. Dies schlägt die Brücke zu Art 8 EMRK (Art 7 GRC) und zum im Übrigen bereits von Konrad Lachmayer behandelten Datenschutz. Nicht fehlen sollen auch Ausführungen zu den oft vernachlässigten Geheimnissen des Brief- und Fernmeldeverkehrs. Gar keine Aufmerksamkeit kann ich den vielfältigen unionsrechtlichen und einfachgesetzlichen Regelungen zum Schutz der Geheimnisse des Staates sowie des Einzelnen, einschließlich der juristischen Personen, und zu seinem Spannungsverhältnis mit den Informationsansprüchen Dritter widmen, dafür fehlt schlicht die Zeit.
S. 1342. Amtsverschwiegenheit
Gemäß Art 20 Abs 3 B-VG sind alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe ...