Publikationspflichten und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung
1. Aufl. 2025
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1. Einleitung
„Publicity is justly commended as a remedy for social and industrial diseases. Sunlight is said to be the best of disinfectants; electric light the most efficient policeman“ - so schrieb Louis Brandeis in einer Kolumne im Nachrichtenmagazin Harper’s Weekly im Dezember 1913.
Auch 100 Jahre später kann man mit der politischen Forderung nach (mehr) Transparenz, aber auch der wissenschaftlichen Beschäftigung damit kaum etwas falsch machen. Mark Fenster formulierte pointiert: „No right-thinking politician, administrator, policy wonk or academic could be against it.“
Könnte der Rechtsvergleich lediglich bestätigen, dass der österreichische Verfassungsgesetzgeber aktiv werden sollte, wäre mein Referat an dieser Stelle zu Ende. Ziel des Rechtsvergleichs soll gerade nicht die Bestätigung der Nagelmann’schen S. 108These „Manches ist anders, manches ist gleich“ sein. Bernd Wieser folgend soll der Rechtsvergleich vielmehr institutionell-funktionell angelegt sein. Der solcherart auf fremde Rechtsordnungen und die Funktion der Informationsfreiheit gerichtete Blick erhellt, dass sich in Zusammenhang mit der Informationsfreiheit noch immer Fragen stellen, etwa, ob es sich bei der Informations...