Publikationspflichten und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung
1. Aufl. 2025
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S. 341. Transparenz und Datenschutz als Vorgaben für die Verwaltung
1.1. Transparenz von Verkehrsverstößen versus Datenschutz
Lettische Behörden verhängten aufgrund von Verkehrsverstößen Strafpunkte gegen eine natürliche Person, die die Direktion für Straßenverkehrssicherheit (CSDD) sodann in ein nationales Register eintrug. Die diesbezüglichen Registerdaten sind auf Anfrage öffentlich zugänglich und werden zudem an Wirtschaftsteilnehmer zur Weiterverwendung übermittelt. Das Ziel der entsprechenden Transparenzregelungen besteht in der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit. Die Begründung für die öffentliche Zugänglichkeit dieser personenbezogenen Daten lautet wie folgt: Das „Allgemeininteresse erfordere es, dass Personen, die gegen das Straßenverkehrsgesetz verst[o]ßen, insbesondere diejenigen, die dieses Gesetz systematisch und bösgläubig missacht[en], offen identifiziert w[e]rden und dass Fahrzeugführer durch diese Transparenz von der Begehung von Verstößen abgeschreckt w[e]rden“.
Im konkreten Fall wehrte sich die betroffene Person beim lettischen Verfassungsgericht gegen die öffentliche Zugänglichkeit ihrer personenbezogenen Daten, insbes iZm dem Grundrecht auf Achtung des Privatle...