How to Start-up
1. Aufl. 2024
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S. 1933. Steuern, „Tax Compliance“ und Förderungen
3.1. Jährlich abzugebende Steuererklärungen
Mehmet Erdem/Markus Fahringer
3.1.1. Umsatzsteuererklärung
Meldezeitraum
Der Veranlagungszeitraum für die Umsatzsteuer ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Es kann jedoch ein abweichendes Wirtschaftsjahr als Veranlagungszeitraum gewählt werden, wenn gegenüber dem Finanzamt eine schriftliche Erklärung abgegeben und auch ertragsteuerlich der Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt wird (was für Start-ups in Form von GmbHs oder FlexCos zulässig ist).
In Ausnahmefällen kann jedoch auch ein kürzerer Veranlagungszeitraum bestehen (zB bei Neugründungen [unterjähriger Beginn der unternehmerischen Tätigkeit], Übergang vom Kalenderjahr zu einem abweichenden Wirtschaftsjahr oder der Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit).
Fristen
Die Umsatzsteuererklärung ist bis zum 30. April des Folgejahres bzw bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen (zB die Steuererklärung 2024 wäre bis abzugeben). Die Frist zur Einreichung der Umsatzsteuererklärung kann auf begründeten Antrag durch die Abgabenbehörde verlängert werden.
Sofern das Unternehme...