WGG kompakt
1. Aufl. 2025
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S. 14713. Anwendungsbereich mietrechtlicher Bestimmungen
Eine der wesentlichsten Zentralnormen des WGG ist der Anwendungsbereich desselben, normiert in § 20 WGG. Für welche Wohnung gilt welches wohnzivilrechtliche Regime wie lange? Diese Zentralbestimmung ist relativ jung, erst durch das 2. WÄG bekam das WGG seinen eigenen - selbst geregelten - Anwendungsbereich und konnte sich so vom MRG emanzipieren. Gleichzeitig wurde mit dieser Bestimmung auch der (von verschiedenen Durchbrechungen einmal abgesehen) Grundsatz „einmal WGG, immer WGG“ normiert. Das Lesen dieser Norm verlangt dem leidgeprüften Wohnrechtsjuristen einiges ab, zumal die Norm recht komplex verfasst wurde, da die zugrundeliegende Idee bestand, das Verhältnis WGG zu MRG abschließend zu regeln.
Einleitend wird der Grundsatz vorangestellt, dass [f]ür die Überlassung des Gebrauches einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes aus dem Titel eines Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrages in einer Baulichkeit, die von einer Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet worden ist oder auf die die Voraussetzungen des § 20a [WGG] zutreffen, [...] folgendes bestimmt [wird]: ...“. Bereits dieser Einleitungssatz hat es in sich, zumal er gleich festlegt, dass das WGG (potenziell) nur in G...