Praxishandbuch für Datenschutzbeauftragte
2. Aufl. 2024
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S. 303Anhang 5
§ 1
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der zwischen ihnen bestehende Dienstvertrag über die Tätigkeiten eines externen Datenschutzbeauftragten mit sofortiger Wirkung beendet wird.
§ 2
Der Auftraggeber widerruft hiermit die Benennung des Beauftragten zum externen Datenschutzbeauftragten mit sofortiger Wirkung.
§ 3
[Vor- und Nachname des Datenschutzbeauftragten] wird dem Auftraggeber unverzüglich nach Zustandekommen dieses Aufhebungsvertrags folgende Gegenstände am Sitz des Auftraggebers übergeben bzw zurückgeben:
[...]
§ 4
Die Parteien sind sich darüber einig, dass alle bislang entstandenen wechselseitigen Ansprüche der Parteien, gleich ob bekannt oder unbekannt, mit Erfüllung der vorstehenden Übergabe- bzw Rückgabepflichten erledigt sein sollen.
§ 5
Von diesem Aufhebungsvertrag unberührt bleiben die zwischen den Parteien vereinbarten sowie die mit den Tätigkeiten zusammenhängenden, gesetzlich bestimmten Verschwiegenheitspflichten und alle wechselseitigen Ansprüche im Hinblick auf diese Pflichten sowie wegen Verletzung dieser Pflichten. Vereinbarte Geheimhaltungspflichten gelten zeitlich unbefristet fort.
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Für den Auftraggeber: | Der Beauftragte: |
[Ort,... |