Praxishandbuch für Datenschutzbeauftragte
2. Aufl. 2024
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S. 293Anhang 3
Bestellmuster Benennung zum Datenschutzbeauftragten
[Musterperson], geboren am __________, wird per [Datum] zum Datenschutzbeauftragten im Sinne der Art 37 ff DSGVO benannt.
Die Benennung erfolgt für das/die folgende/n Unternehmen/Konzern-Unternehmen _______________ (nachfolgend „X“), FN __________/Bezeichnung Behörde/Bezeichnung Stelle.
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Optional/zusätzlich: | gemeinsamer Datenschutzbeauftragter für__________ |
freiwilliger Datenschutzbeauftragter |
Die Benennung erfolgt befristet bis __________/unbefristet.
Die Benennung zum Datenschutzbeauftragten kann jederzeit aus wichtigem Grund oder auf Verlangen der Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde) widerrufen werden. Die Benennung endet in jedem Fall spätestens mit Beendigung des mit dem Datenschutzbeauftragten bestehenden (Dienst-)Vertrages.
Der Datenschutzbeauftragte ist in dieser Funktion direkt der Geschäftsleitung/Behördenleitung unterstellt.
Die Geschäftsführung/Behördenleitung der X unterstützt den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Art 39 DSGVO, indem sie die für die Erfüllung der Aufgaben er...