Gebühren und Verkehrsteuern, Band I
2025
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§ 14a
Literatur
Fellner, Neuerungen im Gebührenrecht, taxlex 2007, 418; Gaier, Was ist Inflation, und wie wird sie gemessen? SWK 2007, S 918; Gaier, Keine Valorisierung der festen Gebührensätze ab dem , SWK 2008, S 717; Gaier, Und immer wieder die Gebühren, SWK 2009, S 766; Gaier, Die Erhöhung der festen Gebührensätze und der Wunsch nach der Abschaffung des Gebührengesetzes, SWK 2011, S 938.
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Durch Art 8 Z 4 BBG 2007, BGBl I 2007/24, wurde mit Wirksamkeit ab mit § 14a GebG eine Verordnungsermächtigung geschaffen, wonach die festen Gebührensätze des § 14 GebG zur Abgeltung der Inflation einmal jährlich im Verordnungsweg erhöht werden können.
Mit Art 4 AbgÄG 2015, BGBl I 2015/163, wurde die Verordnungsermächtigung auf die festen Gebührensätze nach § 11 Abs 3 GebG erweitert.
Der Vergleichsstichtag für die erste Inflationsanpassung ist der .
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Die Verordnung ist bis 30. Juni spätestens eines jeden Kalenderjahres im Bundesgesetzblatt kundzumachen und gilt für die Gebühren ab 1. Juli dieses Jahres. Wurde in einem Kalenderjahr oder in mehreren Kalenderjahren keine Valorisierung vorgenommen (zB betreffend die meisten Tarifposten seit 2011), so kann laut Meinung des BMF eine Nachholung der ...