Gebühren und Verkehrsteuern, Band I
2025
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§ 14 TP 9 Reisedokumente
Literatur
Kastner, Neuerungen im Gebührengesetz verfassungswidrig?, ÖStZ 2000, 70; Taucher, Hochsicherheitsreisepässe und Kostentragung iSd § 2 F-VG, JBl 2006, 545; Gaier, Und immer wieder die Gebühren, SWK 2009, S 766.
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§ 14 TP 9 GebG regelt die Gebührenpflicht der Reisedokumente.
Durch das BG BGBl I 1999/92 wurde § 14 TP 9 GebG mit Wirksamkeit vom völlig neu gefasst. Die Erläuterungen zur Änderung dieser Tarifpost und zur Einfügung des § 14 TP 16 GebG lauten (RV, 1670 BlgNR 20. GP):
Mit dieser Bestimmung soll eine Pauschalgebühr für Reisepässe, Passersätze, Führerscheine sowie deren Änderungen oder Ergänzungen normiert werden. Neben dieser Gebühr fallen keine weiteren Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an.
Für von Landesbehörden oder von Behörden von Städten mit eigenem Statut ausgestellte gebührenpflichtige Schriften und vorgenommenen Amtshandlungen steht der betreffenden Gebietskörperschaft jeweils ein Pauschalbetrag in der Höhe der bisher zugeflossenen Bundesverwaltungsabgabe zu.
Mit Art 16 Budgetbegleitgesetz 2000, BGBl I 26, wurde § 14 TP 9 GebG neuerlich geändert. Die Erläuterungen dazu lauten (61 BlgNR 21. GP):
Die in der Pauschalgebühr enthaltene Bundesverwaltungsabgabe soll im Hinblick a...