Gebühren und Verkehrsteuern, Band I
2025
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§ 11
Literatur
Heidinger, Gesellschafts- und gebührenrechtliche Probleme des Protokollbuches der GmbH, WBl 1989, 329; Arnold, Gebührensommer 1997 - Änderungen des Gebührengesetzes, SWK 1997, S 576; Fiala, Wichtige Änderungen im Gebührengesetz, SWK 2001, S 817; Fellner, Entrichtung der Eingabengebühren ab , SWK 2001, S 884; Arnold, Die Änderungen im Gebührengesetz durch das AbgÄG 2001, ÖStZ 2002, 2; Manfred Lang, Aktuelle Schwerpunkte der Gebührenrichtlinien, ÖStZ 2007, 378; Fellner, Geschäftsfähigkeit und „Rückabwicklung“ einer Grundbuchseintragung, SWK 2009, S 26; Fellner, Das Urkundenprinzip in seinen verschiedenen Bedeutungen, SWK 2009, S 893; Fellner, Klarstellungen zur Entstehung der Gebührenschuld von Eingaben, taxlex 2012, 63.
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Der im § 11 GebG gebrauchte Begriff der Gebührenschuld entspricht dem von der Bundesabgabenordnung verwendeten Begriff des Abgabenanspruches. Hiezu wird auf die Ausführungen zu § 16 GebG verwiesen, wo die Gebührenschuld für den Bereich des III. Abschnittes des Gebührengesetzes 1957 näher bestimmt ist.
§ 11 GebG wurde zunächst durch Art VII Z 5 AbgÄG 1998, BGBl I 1999/28, neu gefasst. Die Erläuterungen dazu lauten (1471 BlgNR 20. GP):
Die Veränderungen in der Bürotechnik bringen es mit sich, das...