Gebühren und Verkehrsteuern, Band I
2025
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Übersicht der Gebühren im Meldewesen
Folgende Information des BMF (2022-0.079.179 bzw 2022-0.078.473) betreffend Gebühren im Meldewesen ist am ergangen:
„Aus gegebenen Anlass wird folgende Übersicht der im Meldewesen anfallenden Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 (GebG), Bundesverwaltungsabgaben nach der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 und Verwaltungsabgaben nach der Meldegesetz-Durchführungsverordnung übermittelt:
Für alle schriftlichen Eingaben gilt:
Eingabengebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung) € 14,30
Beilagengebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung).........von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21,80 je Beilage
Achtung: Auch eine Eingabe per E-Mail ist eine schriftliche Eingabe, sodass die Eingabengebühr anfällt! Auch Protokolle (Niederschriften), die an Stelle einer Eingabe errichtet werden, unterliegen derselben Gebühr wie die Eingabe, die sie vertreten (vgl. GebR 2019 Rz 314 ff).
1. Meldebestätigung gemäß § 19 Abs. 1 Meldegesetz 1991
Meldebestätigung aus dem OMR:
€ 2,10 Bundesverwaltungsabgabe (vgl. TP 3 Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983)
€ 14,30 Zeugnisgebühr (vgl. § 14 TP 14 GebG)
Meldebestätigung aus dem ZMR:
€ 3,00 Verwaltungsabgabe (vgl. § 15 Abs. 3 Meldegesetz-Durchführungsver...