Bautechnische Betreuung von Bauprozessen
1. Aufl. 2024
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S. 11. Einleitung
Die Welt der Techniker ist eine andere als jene der Juristen - das war schon immer so und wird auch so bleiben! Probleme, die Techniker beschäftigen, sind für Juristen wenig(er) interessant und oftmals nicht nachvollziehbar und umgekehrt. Für Techniker ist es zB wichtig, tragende Konstruktionen möglichst schlank herzustellen, Verbindungselemente auf eine möglichst ästhetische Art und Weise auszuführen und Kosten zu sparen. Dem Juristen hingegen ist im Falle eines Rechtsstreites nur wichtig, dass die schlanke Konstruktion und das Verbindungselement halten, den Normen, dem Vertragsinhalt entsprechen und keine vertraglich zugesicherten Eigenschaften fehlen - die Optik ist da definitiv nachgereiht. Es sei denn, es wäre eine spezielle Optik definiert, die eben nicht hergestellt wurde, und deren Fehlen zum Streit führt.
Andererseits ist es für den Techniker nicht wirklich nachvollziehbar, dass auch nur ein falsches Wort oder ein falsch gesetzter Beistrich über Sieg oder Niederlage vor Gericht entscheiden können. Die Welt des Technikers spielt sich definitiv nicht in der Grammatik oder der perfekten Wortwahl ab.
Für den Techniker ist es auch eher nachrangig, ob eine Bestellung ...