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ASoK 12, Dezember 2024, Seite 481

Pensionsanpassung 2025 samt Schutzklausel

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden, BGBl I 2024/145.

Nach dem österreichische Pensionsversicherungsrecht richtet sich die Aufwertung der Pensionskontengutschrift nach der Aufwertungszahl, die zurückliegende Einkommensentwicklungen (Verhältnis der durchschnittlichen Beitragsgrundlage des zweitvorangegangenen Kalenderjahres zur durchschnittlichen Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Kalenderjahres) abbildet. Andererseits werden bestehende Pensionen jährlich entlang der rollierenden Inflation, die sich für den vom Juli des letzten Kalenderjahres rückgerechneten 12-Monats-Zeitraum ergibt, angehoben.

Damit ergab sich für Personen, die im Kalenderjahr 2024 ihre Pension angetreten haben oder antreten, ein Kaufkraftverlust gegenüber Pensionisten mit Stichtag vor 2024, weil die Gesamtkontengutschrift für Erstere entsprechend der Aufwertungszahl für 2024 nur um 3,5 %, hingegen die Pension für Letztere aufgrund der hohen Inflation mit um 9,7 % ...

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