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Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 66. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Artikel 17 [Inkrafttreten]

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Bern ausgetauscht.

(2) Das Abkommen tritt am 30. Tag nach dem Tag in Kraft, an dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden. Seine Bestimmungen finden auf Nachlässe von Personen Anwendung, die an oder nach diesem Tag sterben.

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen:

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht Dr. Eva-Maria Gersch, Bad Homburg v. d. Höhe

Übersicht

  • Gesetzesmaterialien S. 1

  • OECD-Musterabkommen Erbschaftsteuer S. 2

  • Rz.

  • A. Allgemeine Erläuterungen zu Erb. Art. 17

  • I. Entstehungsgeschichte, Vergleich mit DBA 31/59, Vergleich mit OECD-MA Rz. 1

  • II. Allgemeiner Inhalt Rz. 2

  • B. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des Erb. Art. 17

  • I. Ratifikation (Abs. 1) Rz. 3

  • II. Inkrafttreten (Abs. 2) Rz. 4

Gesetzesmaterialien

Denkschrift der deutschen Bundesregierung

Zu Artikel 17

Dieser Artikel regelt das Inkrafttreten des Abkommens.

Botschaft des Bundesrates der Schweiz an die Bundesversammlung

Artikel 17: Inkrafttreten

Das neue Abkommen tritt am 30. Tag nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und ersetzt von diesem Datum an das Restabkommen von 19...

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