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Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 66. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Artikel 15 [Außer-Kraft-Treten früherer Vereinbarungen]

Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen vom zwischen dem Deutschen Reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern in der zur Zeit gültigen Fassung außer Kraft. Es findet nicht mehr Anwendung auf Nachlässe, auf die dieses Abkommen nach Artikel 17 Absatz 2 anzuwenden ist.

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen:

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht Dr. Eva-Maria Gersch, Bad Homburg v. d. Höhe

Übersicht

  • Gesetzesmaterialien S. 1

  • OECD-Musterabkommen Erbschaftsteuer S. 1

  • Rz.

  • A. Allgemeine Erläuterungen zu Erb. Art. 15

  • I. Entstehungsgeschichte, Vergleich mit DBA 31/59, Vergleich mit OECD-MA 1966 Rz. 1

  • II. Allgemeiner Inhalt Rz. 2

  • B. Außerkrafttreten, Übergangsregelung Rz. 3

  • C. Neben dem Erb. DBA geltende Regelungen Rz. 4

Gesetzesmaterialien

Denkschrift der deutschen Bundesregierung

Zu Artikel 15

Dieser Artikel setzt die aus dem Abkommen von 1931 noch geltenden Bestimmungen außer Kraft.

OECD-Musterabkommen Erbschaftsteuer

Keine Entsprechung.

A. Allgemeine Erläuterungen zu Erb. Art. 15

I. Entstehungsgeschichte, Vergleich ...

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