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Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 66. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Artikel 7 [Seeschiffe, Binnenschiffe und Luftfahrzeuge]

Seeschiffe und Luftfahrzeuge im internationalen Verkehr und der Binnenschifffahrt dienende Schiffe, die von einem Unternehmen betrieben werden, das einem Erblasser gehörte, der im Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz in einem Vertragsstaat hatte, und bewegliches Vermögen, das dem Betrieb dieser Schiffe oder Luftfahrzeuge dient, können im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens im anderen Staat befindet.

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen:

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht Dr. Eva-Maria Gersch, Bad Homburg v. d. Höhe

Übersicht

  • Gesetzesmaterialien S. 1

  • OECD-Musterabkommen 1966 S. 2

  • Rz.

  • A. Allgemeine Erläuterungen zu Erb. Art. 7

  •  
    • I. Entstehungsgeschichte

    • 1. Vergleich mit DBA 31/59 Rz. 1

    • 2. Vergleich mit OECD-MA Rz. 1.1

  • II. Allgemeiner Inhalt Rz. 2

  • B. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des Erb. Art. 7

  •  
    • I. Art der Schiffe und Luftfahrzeuge

    • 1. Betriebsvermögen Rz. 3

    • 2. Unternehmen Rz. 4

    • 3. Betreiben eines Schiffes oder Luftfahrzeugs Rz. 5

    • 4. Im internationalen Verkehr Rz. 6

  • II. Anforderungen an den Erblasser Rz. 8

  • III. Bewegliches Vermögen, das dem Betrieb der Schiffe und Luftfahrzeu...

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