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Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 66. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

6.13 Merkblatt „Treuhandkonto“ (S-02.101) der Eidg. Steuerverwaltung vom , Auflage 1993

  • 1. Schaltet sich bei Darlehen eine Bank als Treuhänderin des Gläubigers ein, so wird grundsätzlich die Bank aus der treuhänderischen „Entgegennahme“ von Geldern nicht verrechnungssteuerpflichtig; denn der Treugeber begründet nicht ein (echtes) Kundenguthaben. Das gilt allerdings nur dann, wenn nach dem wahren Inhalt des Geschäftes eine Treuhandschaft vorliegt und wenn sie auf ernsthaften wirtschaftlichen Gründen beruht. So kann beispielsweise von Treuhand keine Rede sein und wird ihr die steuerliche Anerkennung versagt, wo der angebliche Treugeber und der Darlehensschuldner identisch sind.

  • 2. Nach ständiger Praxis werden an den Nachweis einer Treuhandschaft die folgenden Anforderungen gestellt:

    • a) Es müssen schriftliche und unterzeichnete Abmachungen zwischen Treugeber und Bank aus der Zeit der Begründung der Treuhandschaft vorliegen. Der Treuhandvertrag hat sowohl den Treugeber als auch den Darlehensnehmer zu nennen (Personalien, Adresse), wobei die Angabe eines blossen Beauftragten (z.B. einer Dritt-Bank) nicht genügt.

    • b) Nach den getroffenen Abmachungen muss jedes Risiko ...

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