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Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 66. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

6.1c Verordnung 1 des EFD über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern

vom (Stand am )

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD),

gestützt auf Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung vom über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern,

verordnet:

Art. 1

1 Die Liste der Staaten, mit denen die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, sowie die Höhe der nicht rückforderbaren Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Vergütungen für Dienstleistungen wird im Anhang festgehalten.

2 Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) passt die Liste dem neuesten Stand der Entwicklung an.

Art. 2

Die Verordnung 1 des EFD vom über die pauschale Steueranrechnung wird aufgehoben.

Art. 3

Diese Verordnung tritt am in Kraft.

S. 10

Anhang

(Art. 1 Abs. 1)

Liste der Vertragsstaaten

(Gilt für die im Jahr 2022 fällig gewordenen Erträge)

Die nicht rückforderbaren ausländischen Quellensteuern sind zurzeit aufgrund der in der nachstehenden Liste genannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) anzurechnen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vertragsstaaten
Datum des DBA
Erträge [A1]
Nicht rückforderbare Quellensteuern der Vertragsstaaten...

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