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Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 66. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Artikel 32 Inkrafttreten

(1) 1Dieses Abkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen so bald als möglich in Bern ausgetauscht werden.

(2) 1Dieses Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist anzuwenden:

  • a) auf die im Abzugswege (an der Quelle) erhobenen Steuern von den nach dem zugeflossenen Einkünften;

  • b) auf den sonstigen für das Jahr 1972 und die folgenden Jahre erhobenen Steuern.

(3) Jeder der beiden Vertragsstaaten erläßt die für die Durchführung des Absatzes 2 notwendigen Vorschriften.

Übersicht

  • Gesetzesmaterialien S. 2

  • OECD-Musterabkommen S. 2

  • Verwaltungsvereinbarungen und -anweisungen S. 3

  • Erläuterungen zu Art. 32

  •  
    • I. Entstehungsgeschichte und Vergleich mit OECD-Musterabkommen Rz. 1

    • Vorläufer Rz. 1

    • Übereinstimmung mit OECD-Musterabkommen Rz. 2

    • Deutsche Verhandlungsgrundlage Rz. 3

  •  
    • II. Allgemeiner Inhalt Rz. 6

    • Ratifikationsklausel Rz. 6

    • Ratifikation und Inkrafttreten Rz. 7

    • Anwendung auf nationales Recht Rz. 9

  •  
    • III. Allgemeiner Zeitpunkt des Inkrafttretens (Abs. 1) Rz. 11

    • Darstellung des Verfahrensgangs Rz. 11

    • Ratifikation Rz. 12

    • Austausch der Ratifikationsurkunden Rz. 13

  •  
    • IV. Besondere Regelungen (Abs. 2) Rz. 21

    • Zeitpunkt des Inkrafttretens Rz. 21

    • Rückwirkung des Vertrags auf der inners...

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