Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2024
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2.8 Verhandlungsprotokoll
S. 11
2.8 Verhandlungsprotokoll
vom
1. Vom 4.- haben in Bern zwischen einer deutschen Delegation unter Leitung von Ministerialdirektor Dr. Koch und einer schweizerischen Delegation unter Leitung von Direktor Dr. Locher Verhandlungen stattgefunden über die Auswirkungen der deutschen Körperschaftsteuerreform auf das Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Die Gespräche wurden in einer offenen und freundschaftlichen Atmosphäre geführt.
2. Die Verhandlungen führten zur Paraphierung eines Protokolls, durch das Artikel 10 Absatz 3 des Abkommens einvernehmlich aufgehoben wird. Dadurch wird ab dem Wirksamwerden der Körperschaftsteuerreform der Satz der deutschen Kapitalertragsteuer für Dividendenausschüttungen deutscher Tochtergesellschaften an ihre schweizerischen Muttergesellschaften von 25 vom Hundert auf 15 vom Hundert gesenkt. Das Protokoll wird unverzüglich den Regierungen zur Genehmigung und Unterzeichnung zugeleitet; auf deutscher Seite bedarf es der Zustimmung der g...