Umsatzsteuergesetz
6. Aufl. 2024
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EINFÜHRUNG ZUM UMSATZSTEUERGESETZ
A. GESCHICHTE
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Steuern auf Warenverkäufe, bemessen in Hundertsätzen des Preises, finden sich bereits im Altertum, vorwiegend als Verbrauchsteuern auf bestimmte Waren. Die römische Kaiserzeit kannte in Form des siliquaticum eine idR 1 %-ige Steuer auf sämtliche Warenumsätze, die sich bis zur Völkerwanderungszeit erhielt (Popitz, 116).
Auch dem Mittelalter sind umsatzsteuerartige Belastungen, dh eine breite Besteuerung des Warenverkehrs, nicht fremd. Dies gilt etwa für Frankreich und insb für Spanien, wo in Form der Alcabala eine allgemeine Umsatzsteuer bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts erhoben wurde. Im Übrigen verlagert sich jedoch ab dem 16. Jahrhundert die Besteuerung deutlich auf die speziellen Verbrauchsteuern, die sog Akzisen. Versuche, diese speziellen Steuern auf verschiedenartige Güter zu einer Generalakzise zusammenzufassen, führten zu keinem durchschlagenden Erfolg. Ab dem ausklingenden 18. Jahrhundert verlieren die Akzisen schließlich an Bedeutung. Ertragsteuern treten an ihre Stelle; erste Versuche mit allgemeinen Einkommensteuern werden gemacht.
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Die Wiederbelebung der USt ist mit den finanziellen Konsequenzen des 1. Weltkriegs verbunden....