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Ruppe/Achatz

Umsatzsteuergesetz

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7089-2000-9

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Dokumentvorschau
Ruppe/Achatz - Umsatzsteuergesetz

§ 27 Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruchs

Verordnungen:

BGBl 800/1974 - Leistungen ausl Unternehmer (3. Aufl Anhang I; bis Ende 2003)

BGBl II 584/2003 - Leistungen ausl Unternehmer

BGBl II 315/2019 idF BGBl II 6/2021 - Sorgfaltspflichten-UStV (ab )

Erlässe:

UStG 1972

DE-USt Abschn 141 u 142

UStG 1994

AÖF 87/1995 - Fiskalvertreter

UStR Rz 3461 ff

A. EINFÜHRUNG

I. Rechtsentwicklung

1. UStG 1972

1

Die Abs 1 - 4 der Vorläuferbestimmung (§ 25 UStG 1972) sind während der Geltung des UStG 1972 nicht geändert worden. Abs 5 wurde durch das AbgÄG 1975 (BGBl 636) mit Wirkung vom angefügt (Mat: 17 BlgNR 14.GP, 7).

2. UStG 1994

2

Der Rechtsstoff des § 25 UStG 1972 wurde in § 27 überstellt. Inhaltliche Änderungen:

-

Ausdehnung der Abfuhrverpflichtung auf Körperschaften öffentlichen Rechts

-

Verpflichtung ausl Unternehmer, unter bestimmten Voraussetzungen einen Fiskalvertreter zu bestellen (Abs 7 und 8)

-

Einfügung einer Verordnungs-Ermächtigung (Abs 5), die für Umsätze ausl Unternehmer eine Nullregelung erlaubt.

3. Novellierungen des UStG 1994

2/1

§ 27 hat seit dem folgende Änderungen erfahren:

-

Ersatzlose Streichung des letzten Satzes in Abs 7 betreffend die Haftung des Fiskalvertreters und dementsprechend des Erfordernisses der Zahlungsfähigkeit in Abs 8 (BGBl 756/1996, rüc...

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