Umsatzsteuergesetz
6. Aufl. 2024
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§ 24 Differenzbesteuerung
Die Anlage 2 zu § 24 Abs 1 ist abgedruckt bei § 10.
Erlässe:
ÖStZ 411 - Veräußerung eines Gegenstandes in Teilen bei der Gesamtdifferenzmethode
SWK S 985 - Faxrechnungen und Buchführungspflicht bei Differenzbesteuerung
Literatur: Grube, Sonderregelung für die Besteuerung von Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten, UR 1994, 173; Langer, Richtlinie für eine umsatzsteuerliche Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten, DB 1994, 909; Zehetner, Neue Mehrwertsteuer-Richtlinie der EU, SWI 1994, 259; Nieskens, Das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz vom , UR 1994, 373 (381 ff); Eichmann, Die Differenzbesteuerung nach der Neufassung des § 25a ab 1995, Inf 1994, 612; Birkenfeld, Die Regelungen der 7. Mehrwertsteuer-Richtlinie, EuZW 1994, 421; Widhalm, Die Differenzbesteuerung nach § 24 UStG 1994, SWK 1994, A 570; Haunold, Regierungsvorlage zum UStG 1994, ecolex 1994, 564; Hofmann, Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze, DStZ 1995, 1; Zehetner, Das UStG 1994 auf dem Prüfstand - erste Erfolge, ÖStZ 1995, 179; Schweisgut, Überraschungen bei der Differenzbesteuerung, SWK 1995, A 440; Widhalm, Die Differenzbesteuerung f...