Umsatzsteuergesetz
6. Aufl. 2024
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Artikel 11 Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
Erlässe:
Literatur: Weinzierl, Rechnungsausstellung bei grenzüberschreitenden Leistungen, SWK 2009, S 415; Gaedke/Tumpel, SWK 2007, 703.
I. Einführung
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Bedeutung: Die in § 11 geregelten Voraussetzungen für die Ausstellung von Rechnungen gelten, soweit Art 11 nichts anderes anordnet, auch für die Ausstellung von Rechnungen iSd Art 11. Art 11 normiert Besonderheiten bei der Rechnungsausstellung im ig Handel und enthält für den Lieferanten zusätzliche Verpflichtungen zur Rechnungsausstellung bzw verlangt zusätzliche Angaben auf der Rechnung. Im Wesentlichen geht es um Rechnungen über ig Lieferungen im Allgemeinen und über ig Lieferungen von neuen Fahrzeugen im Besonderen. Seit besteht die Verpflichtung zur Rechnungsausstellung auch für Lieferungen im Rahmen des Versandhandels, wenn der Unternehmer nicht die Sonderregel nach Art 25a im Inland oder die vergleichbare Sonderregelung in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nimmt. Art 11 gilt nur für Lieferungen, die in Österreich steuerbar sind. Findet in Österreich eine Einfuhr oder ein ig Erwerb statt, bestimmen sich die Rechnungsmerkmale nach jenem Land, in dem die Ausfuh...