Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 6123 Festsetzung der USt
2786 Jahresbescheide treten an die Stelle von Umsatzsteuerfestsetzungsbescheiden nach § 21 Abs. 3 UStG 1994. Daher ist für solche Bescheide § 274 BAO anwendbar. Stellt eine bescheidmäßig festgesetzte Umsatzsteuervorauszahlung die Bemessungsgrundlage für eine andere Abgabe (insbesondere 1. Säumniszuschlag) dar, so ist im Jahresbescheid über die Höhe dieser Umsatzsteuervorauszahlung abzusprechen (siehe Erlass des BM für Finanzen vom , Z 05 0801/1-IV/5/95, AÖF Nr. 5/1996).
Randzahlen 2787 bis 2793: Derzeit frei.