Handbuch GmbH
1. Aufl. 2023
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S. 9861. Einleitung
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Eine Recherche im Rechts- und Fachinformationssystem des Finanzressorts (Findok) zeigt, dass mehr als 880 Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtes (BFG) und mehr als 1.100 Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) zur abgabenrechtlichen Haftungsbestimmung des § 9 Abs 1 BAO veröffentlicht wurden. Ähnliche Größenordnungen offenbaren sich, wenn man im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nach Entscheidungen des VwGH zur komplementären sozialversicherungsrechtlichen Haftungsvorschrift des § 67 Abs 10 ASVG sucht.
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Daraus ist leicht abzuleiten, was auch in der Praxis nicht zu übersehen ist: Die abgaben- und sozialversicherungsrechtliche Haftung von Leitungsorganen hat eine immense praktische Bedeutung. Dies einerseits aufgrund der bestehenden rechtlichen Vorgaben und andererseits aufgrund der - oft strengen, teils mE sogar zu strengen und lebensfremden - Auslegung von Haftungsbestimmungen durch die zuständigen Behörden, das BFG sowie die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts. Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder sind im Abgaben- und Sozialversicherungsrecht teils überbordenden Sorgfaltsanforderungen und daher dem stetigen Risiko ausgesetzt, für Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge der ...