Handbuch GmbH
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Einleitung
1.1. Definition
2582
Es gibt keine gesetzliche Definition des Begriffs „Holdinggesellschaft“ (bzw „Holding“). Damit ist auch keine bestimmte Rechtsform gemeint, sondern vielmehr bloß eine Tätigkeitsbeschreibung bzw eine Organisationsstruktur iS einer organisatorischen Verbindung zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen. Folglich kommen nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern auch Privatstiftungen oder Personengesellschaften als Holdinggesellschaft in Betracht.
2583
Nach hA können - auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH - drei Arten von Holdinggesellschaften unterschieden werden:
Reine Beteiligungsholding (Finanzholding): Diese Holdinggesellschaft ist rein vermögensverwaltend tätig und hält ausschließlich Beteiligungen an anderen Gesellschaften (dazu Rz 2592 ff).
Gemischte Holding: Hierbei handelt es sich um eine Beteiligungsholding, die auch eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, die mit dem Halten von Beteiligungen nichts zu tun hat (dazu Rz 2597 ff).
Geschäftsleitende Holding (Funktions- oder Führungsholding): Diese Holdinggesellschaft übt ebenso eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, die jedoch ausschließlich im Eingreifen in die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft (Tochtergesel...