Handbuch GmbH
1. Aufl. 2023
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S. 7741. Einleitende Problemdarstellung
1.1. Allgemeine Überlegungen zum Wohnbedürfnis
2194
Betrachtet man das Wohnbedürfnis von Menschen, so ist klar, dass dieses nur für Menschen, also für natürliche Personen, erfüllt werden kann. Am Ende des Tages wohnen in Wohnimmobilien daher immer nur natürliche Personen, und nicht Gesellschaften, seien es Kapitalgesellschaften, seien es Personengesellschaften.
2195
Zur Beschaffung von Wohnraum können natürliche Personen Wohnimmobilien ankaufen oder herstellen, und sonach bewohnen. Ebenso ist es natürlich möglich, dass Wohnimmobilien angemietet werden.
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Als Vermieter können nun natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften auftreten. Diese Vermieter geben Wohnraum dem Mieter in Nutzung. Nunmehr kann dieser Mieter den Wohnraum selbst nutzen oder aber wieder (unter)vermieten. Der letzte Mieter in der Kette mietet aber definitionsgemäß die Immobilie für eigene Wohnzwecke, da es sich eben um eine Wohnimmobilie handelt.
1.2. Steuerliche Behandlung des Aufwandes für eigene Wohnzwecke
2197
Unabhängig davon, ob nun eine Immobilie vom Nutzer im Eigentum gehalten wird oder aber angemietet wird, sind die entstehenden Aufwendungen ertragsteuerlich nicht zu b...