Handbuch GmbH
1. Aufl. 2024
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1. Einleitung
2046
Beteiligungserträge sind bei der empfangenden Körperschaft nach der Systematik des § 10 KStG steuerfrei. Ohne § 10 KStG würden ausgeschüttete Gewinne von Tochter- oder Enkelgesellschaften oft einer Doppel- oder Mehrfachbesteuerung unterliegen bzw wären umso höher belastet, je mehr zwischengeschaltete Körperschaften vorliegen. Die Regelungen des § 10 KStG umfassen dabei Gewinnanteile aus Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften und bestimmten ausländischen Gesellschaften, deren Beteiligung keine internationale Schachtelbeteiligung darstellt (Abs 1) sowie Beteiligungserträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen (Abs 2).
2047
Dadurch werden von Unternehmen erwirtschaftete Gewinne lediglich einmal auf Ebene der erwirtschaftenden Körperschaft und ein zweites Mal bei erfolgter Ausschüttung auf Ebene der finalen Anteilseigner besteuert. Auf diese Weise soll eine Annäherung an den Grenzsteuersatz der Einkommensteuer erzielt werden. Im Ergebnis beträgt die effektive Steuerbelastung durch Kombination des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 23 % mit dem besonderen Einkommensteuersatz iHv 27,5 % nach § 27a Abs 1 Z 2 EStG insgesamt 44,175 %. Durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 23 % hat sich die effekt...