Handbuch GmbH
1. Aufl. 2023
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1. Begriff und Merkmale
1.1. Definition
2021
Das Gesetz kennt keine Definition des Begriffes verdeckte Gewinnausschüttung. In § 8 Abs 2 KStG heißt es lediglich: „Für die Ermittlung des Einkommens ist es ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird.“
Diese Norm hat nach hA lediglich klarstellende Bedeutung, weil sich dies bereits aus dem Trennungsprinzip (und somit aus § 1 Abs 1 KStG) ergibt.
S. 712Die Finanzverwaltung verwendet folgende Definition aus der Rspr:
Verdeckte Ausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegene Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft zu Unrecht vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Unter einem Anteilsinhaber ist dabei ein Gesellschafter oder eine Person mit einer gesellschafterähnlichen Stellung zu verstehen. Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, daß eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird.
Alle Definitionen beinhalten ähnliche Tatbestandselemente, uzw eine Eigentums- oder Nahebeziehung zu einer Körperschaft, ein objektives Tatbild un...