Handbuch GmbH
1. Aufl. 2023
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1. Eigenkapitalfinanzierung
1.1. Einführung
1935
Einlagen in eine Kapitalgesellschaft (GmbH) sind aus der Sicht der Körperschaftsteuer steuerneutral. Das gilt unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Qualifikation, dh ob es sich um eine Sacheinlage im Zuge einer Sachgründung oder um eine Sacheinlage im Rahmen einer Kapitalerhöhung - also sozusagen um einen entgeltlichen Vorgang auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage - handelt und die Einlage daher zum gesellschaftsrechtlichen Nennkapital zählt, oder um eine unentgeltliche Zuwendung auf schuldrechtlicher Grundlage (zB aufgrund einer Zuschussvereinbarung), die nicht unter dem Nennkapital, sondern unter den (zB ungebundenen) Kapitalrücklagen auszuweisen ist (vgl § 229 Abs 2 Z 5 UGB). Für die Kapitalgesellschaft haben daher Einlagen - in welcher Form sie auch immer erfolgen - keine steuerlichen Auswirkungen im Rahmen der Körperschaftsteuer.
1936
Einlagen und Zuwendungen an eine Kapitalgesellschaft - die eine Kapitalgesellschaft in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin geleistet hat, sind grundsätzlich einer steuerfreien Einlagenrückzahlung iSd § 4 Abs 12 EStG zugänglich (s dazu unten Rz 1958 ff). Der in S. 672der Rückzahlungsbestimmung des § 4 Abs 12 EStG normierte Begriff der Einlage ist damit ein selbst...