Handbuch GmbH
1. Aufl. 2023
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S. 6161. Abzugsfähigkeit von Zinsen als Betriebsausgaben
1814
Abgesehen von gesellschaftsrechtlichen Mindestkapitalvorschriften liegt es in der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit des Steuerpflichtigen, seinen Betrieb mit Eigen- oder Fremdkapital zu finanzieren. Aufgrund der steuerlichen Ungleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapital spielen bei Finanzierungsentscheidungen steuerliche Überlegungen daher eine durchaus wichtige Rolle. Während Fremdkapitalkosten grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, stellen Gewinnausschüttungen beim Kapitalnehmer eine steuerneutrale Einkommensverwendung dar.
1815
Der Mittelverwendungstheorie folgend sind Fremdkapitalkosten insofern als Betriebsausgaben abzugsfähig, als sie ausschließlich oder überwiegend durch den Betrieb veranlasst sind. Dies ist dann der Fall, wenn sie „objektiv iZm einer betrieblichen Tätigkeit anfallen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind bzw den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen“. Dabei können auch Fremdkapitalkosten, die nur mittelbar mit der betrieblichen Tätigkeit zusammenhängen, Betriebsausgaben darstellen. Maßgeblich für die betriebliche Veranlassung der Fremdkapitalkosten ist die betriebliche Veranlassung...