Handbuch GmbH
1. Aufl. 2023
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1. Einleitung
1524
Mit dem Ministerialentwurf zum Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) will der Gesetzgeber den ständigen Forderungen innovativer Start-ups und Gründerinnen nachkommen und diesen in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option der Gesellschaftsform bieten. Durch das GesRÄG 2023 sollen das GmbHG und weitere gesellschaftsrechtliche Normen reformiert werden und ein neues Bundesgesetz erlassen werden, welches die Flexible Kapitalgesellschaft als neue Gesellschaftsform einführt. Ziel der Reform ist es, flexiblere Optionen und freiere Gestaltungsmöglichkeiten zu bieten. Die FlexCo (Abkürzung des engl Begriffs „Flexible Company“) soll als Hybridform zwischen GmbH und AG stehen.
2. FlexKapGG
1525
Wie bereits oben angeführt, soll die FlexCo als Hybridform zwischen GmbH und AG eingeführt werden. Ausgangspunkt für die neue Gesellschaftsform ist das GmbHG, dieses soll auch subsidiäre Anwendung auf die FlexCo finden, wenn keine abweichenden Regelungen im FlexKapGG getroffen werden. Zusätzlich sollen bisher nur der AG gebotene Gestaltungsmöglichkeiten (zB das Halten eigener Anteile) in angepasster Form nun auch der FlexCo zugutekommen. In der Folge sollen die wichtigsten ...