Handbuch GmbH
1. Aufl. 2023
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S. 3611. URG
1.1. Einleitung
1071
Das mit in Kraft getretene URG bietet bei Vorliegen des sog Reorganisationsbedarfs (siehe Rz 1103) - nicht jedoch bei Insolvenz! - die Möglichkeit, ein gerichtliches Reorganisationsverfahren einzuleiten. Das Vorliegen von Reorganisationsbedarf iSd § 22 Abs 1 Z 1 URG wird vermutet, wenn kumulativ die Eigenmittelquote (siehe Rz 1072) weniger als 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer (siehe Rz 1073) mehr als 15 Jahre betragen.
1.2. Eigenmittelquote
Eigenmittelquote im Sinne dieses Gesetzes ist der Prozentsatz, der sich aus dem Verhältnis zwischen dem Eigenkapital (§ 224 Abs 3 A UGB) einerseits sowie den Posten des Gesamtkapitals (§ 224 Abs 3 UGB), vermindert um die nach § 225 Abs 6 UGB von den Vorräten absetzbaren Anzahlungen andererseits, ergibt.
1072
„Atypische stille Einlagen, Genussrechtskapital und Eigenkapital ersetzende Darlehen sind dem Eigenkapital zuzuordnen.“ Vereinfacht gesagt, gibt sohin die Eigenmittelquote Auskunft über die Größe des Risikopuffers, der einem Unternehmen noch zur Verfügung steht. Die Eigenmittelquote stellt einen Indikator für die Kapitalstruktur dar, je geringer sie ist, desto krisenanfälliger ist das Unternehmen.
1.3. Fiktive Schuldentilgungsdauer
(1) Zur Errechnung der fiktiven Schuldentilgungsda...