Handbuch GmbH
1. Aufl. 2023
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1. Interessenkollision
1002
Nicht selten führt die Frage der Gewinnausschüttung unter Gesellschaftern zum Streit, und zwar insbesondere, weil divergierende Interessen zwischen geschäftsführenden Gesellschaftern und anderen, üblicherweise Minderheitsgesellschaftern, vorliegen. Geschäftsführende Gesellschafter sind auf eine Gewinnausschüttung weniger angewiesen, weil sie aufgrund ihrer Stellung als Geschäftsführer über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Dasselbe gilt für nicht-geschäftsführende Gesellschafter, die zB durch Dienstleistungs- oder Mietverträge Zahlungen von der Gesellschaft erhalten. Für geschäftsführende Gesellschafter gibt es daher zahlreiche Gründe, Gewinne thesaurieren zu wollen. Zum einen ist die Gesellschaft so besser in der Lage, erforderliche Investitionen selbst zu finanzieren und verfügt auch im Falle zukünftiger Risiken über genügend Eigenkapital. Zum anderen kann auf diese Weise eine möglichst unabhängige Position gegenüber Kreditinstituten hergestellt werden.
1003
Im Gegensatz dazu stehen nicht-geschäftsführende Gesellschafter, die eben keine sonstigen Gelder durch die Gesellschaft beziehen und aus diesem Grund eine Gewinnausschüttung eher befürworten. Auch aus dem Z...